Praxis für Logopädie
und Ergotherapie
Shirley Büttgen
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Leidet mein Kind an LRS ?

Nicht jedes Kind, das Probleme mit dem Lesen und Schreiben hat, ist ein Fall für die Logopädie. Grundsätzlich kann man die Fehlerarten in zwei große Gruppen einteilen: Die Regelfehler und die Fehler, die durch eine Teilleistungsstörung im Bereich der auditiven und / oder visuellen Wahrnehmung, d.h. in der Verarbeitung des Gehörten oder Gesehenen, entstehen.

Regelfehler sind z.B. Fehler bei der Groß- und Kleinschreibung, Fehler bei Dehnung und Dopplung (z.B. "n-nn", "e-eh"), Ableitungsfehler (Diese betreffen v.a. Endungen von Worten, die anders gesprochen als geschrieben   werden; z.B. "Hund": Man hört hinten ein "t", kann sich das richtige "d" aber von der Mehrzahl, "Hunde",   gut ableiten.) Weitere Regelfehler sind Fehler bei der Zusammen-Getrenntschreibung (z.B. "ichmache - ich mache", "bei den - beiden"), Fehler bei der Silbentrennung ("Re-gen - Reg-en"), Fehler bei Sonderschreibweisen (z.B. "v", "ß")

Unter Lese-Rechtschreibstörung (bzw. Lese-Rechtschreibschwäche/LRS), Entwicklungsdyslexie und –dysgraphie versteht man nach dem speziell für die kinderpsychiatrische Forschung entwickelten Multiaxialen Klassifikationsschema, Störungen „deren Hauptmerkmal eine ausgeprägte Beeinträchtigung der Entwicklung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit ist, die nicht durch eine allgemeine intellektuelle Behinderung oder inadäquate schulische Betreuung erklärt werden kann“

LRS ist also eine Leistungsstörung oder eine Teilleistungsstörung welche im Rahmen des konventionellen Lese- und Rechtschreibunterrichts zu einer Stagnation des Lernprozesses führt, während in anderen Leistungsbereichen primär dem Intelligenzniveau des Kindes entsprechende Leistungen erzielt werden.

Die Entwicklungsdyslexie und -dysgraphie meint eine schwere Störung des Schriftspracherwerbs unabhängig von intellektuellen, kulturellen und emotionalen Verursachungsfaktoren. Entwicklungsdyslexie und -dysgraphie ist ein international gebräuchlicher Begriff. Dyslexie steht für Lesestörung und Dysgraphie bzw. Dysorthographie für eine Rechtschreibstörung.

Der Begriff Legasthenie ist eng verbunden mit der Diskrepanz-Definition aus den 60-70er Jahren. Es wurde getrennt zwischen Schülern mit isolierter Legasthenie (wenn der IQ mindestens größer 85 war und der Rechtschreibtest einen Prozentrang von kleiner als 15 aufwies) und anderen Kindern mit Lese- und Schreibproblemen. Nur die Kinder mit einer „echten“ Legasthenie wurden gefördert und erhielten zusätzlich Notenbefreiung. Diese Trennung stellte sich als unsinnig heraus und wurde bald aufgehoben. Dieser vorbelastete Begriff sollte nicht weiter benutzt werden. Er trug wenig zur Entwicklung von Behandlungsansätzen noch zu Ursachenbeschreibung bei und führte eher zur Verunsicherung der Eltern und Lehrer.

Für logopädische Therapie in Frage kommende Kinder zeigen u.a. folgende Auffälligkeiten: 
 

  • im Vorfeld Auffälligkeiten während der Sprachentwicklung; auditive Differenzierungsschwäche (Laute können nicht gut unterschieden werden)
  • Defizite in der Lautsynthese (das Zusammenziehen der Laute zu einem Wort gelingt nicht, es wird häufig buchstabiert)
  • Defizite in der Lautsegmentierung (das Unterteilen eines Wortes in Silben und Laute fällt schwer)
  • Verkürztes auditives  und visuelles Kurzeitgedächtnis
  • Kurzatmigkeit
  • Auditive Durchgliederungsschwäche (z.B. Wörter können nicht aus Sätzen, Laute nicht aus Wörtern "gefiltert" werden)
  • Konzentrationsschwächen. Dies kann z.B. bei der Fehlerüberprüfung zum Problem werden: Obwohl das Kind die richtige Schreibweise kennt, übersieht es beim Überprüfen auf Grund zu geringer Konzentration den Fehler.
     

Logopädische Therapie

Basis der logopädischen Behandlung ist eine umfassende logopädische Befunderhebung/Diagnostik. Schon hier muss differenziert werden können, ob es sich um eine LRS im logopädischen Sinne handelt, oder ob andere Verursachungsfaktoren (z.B. psychische Faktoren, Lernbehinderung u.a.) für die Lese-Rechtschreibprobleme verantwortlich sind.

Eine ausführliche Anamnese, in die auch Arzt, Lehrer und ggf. Schulpsychologen einbezogen werden, ist ebenfalls Bestandteil der logopädischen Befunderhebung. Die o.g. möglichen Verursachungsfaktoren werden mittels standardisierter Tests und Screenings untersucht. Aus den Testergebnissen werden die Therapieschwerpunkte und -inhalte abgeleitet, zum Beispiel:
 

  • Absolvierung eines speziellen Leselehrganges
  • Übungen zur Verlängerung der auditven u. visuellen Merkspanne (nur bis zu einem best. Alter sinnvoll)
  • Verbesserung der auditven Wahrnemung
  • Verbesserung der Fähigkeiten zur Sprachdurchgliederung
  • Verbesserung der Fähigkeiten zur Lautsynthese u. -segmentierung
  • Erarbeitung von Regelwissen (z.B. Groß-, Kleinschreibung)
  • Elternberatung
     

Ein Kind wird nur dann in Behandlung genommen, wenn eine LRS basierend auf einer phonologischen Dysfunktion besteht. Liegt die Störung ausschließlich im visuellen Bereich, so ist eine Ergotherapie sinnvoll, liegt das Problem eher in der unzureichenden Kenntnis von Rechtschreibregeln, kann auch ein entsprechender Förderunterricht helfen, der ebenfalls (nicht kassenfinanziert) in der Praxis angeboten wird.

Die logopädische Behandlung erfolgt in der Regel nach ärztlicher Verordnung (privat und alle Kassen).