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Wie bekomme ich eine Verordnung?

Der einfachste Weg zu einer Verordnung ist eine Testung bei einem Arzt. Von diesem wird dann eine Verordnung ausgestellt, mit der sie die Therapie beginnen können.
Gelegentlich kommt es aber vor, dass Ärzte sich weigern diese Testung zu machen da sie darin keine „Notwendigkeit“ sehen oder argumentieren mit „das wächst sich noch raus“. In einem solchen Fall steht es Ihnen frei bei uns einen Infotermin zu vereinbaren. Bei diesem Termin wird eine Kurzdiagnostik und ein Beratungsgespräch durchgeführt. Sollte bei diesem Termin eine Therapiebedürftigkeit festgestellt werden, senden wir selbstverständliche auf Wunsch einen Bericht an den behandelnden Arzt. Dieser Bericht wird den Befund und eine Bitte um Verordnung enthalten.

Folgende Ärzte können ihnen eine Verordnung ausstellen:

  • Kinderarzt (bei Kindern mit einer Sprachentwicklungsstörung, einem Dysgrammatismus oder Ähnlichem)
  • Hausarzt (generell kann der Hausarzt bei jedem Störungsbild eine Verordnung ausstellen)
  • Zahnarzt (z.B. bei einem falschen Schluckmuster bei dem die Zunge an oder zwischen die Zähne gerät und so auf Dauer die Zähne verschieben kann)
  • Kieferorthopäde (z.B. bei einem falschen Schluckmuster bei dem die Zunge an oder zwischen die Zähne gerät und so auf Dauer die Zähne verschieben kann)
  • Psychater (z.B. bei psychogenen Stimmstörungen, Verhaltenstherapie etc.)
  • Neurologen (z.B. nach einem Schädeltrauma, Schlaganfall und Ähnliches)
  • HNO (Hals-Nasen-Ohrenarzt) (er kann feststellen ob das Sprachproblem vielleicht durch einen organischen Schaden hervorgerufen wurde wie z.B. eine Stimmstörung durch gelähmte Stimmlippen)

WICHTIG: Ist der Patient über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit, besteht bei jeder Verordnung eine Selbstbeteiligung von 10% des Verordnungswertes. Diese Selbstbeteiligung ist bei jeder Verordnung zu erbringen. Hinzu kommen 10 Euro Verordnungsgebühr.

Sollten noch Fragen offen sein, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.