Adresse Königstraße 1, 47798 Krefeld

Telefonnnummer 02151 - 56 57 77 0

E-Mail Adresse info@therapie-buettgen.de

Das sollten Sie wissen

Die Kosten für eine logopädische bzw. eine ergotherapeutische Behandlung werden im Regelfall von den Krankenkassen übernommen. Der gesetzliche Eigenanteil für Patienten über 18 Jahren beträgt z. Zt. 10% der Gesamtkosten bis maximal 2% ihres Jahresbruttoeinkommens. Auf jede Verordnung entfällt eine Verordnungsgebühr von 10 Euro die wir im Namen der Krankenkassen berechnen müssen . Patienten bis 18 Jahre sind von allen Zuzahlungen generell befreit.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Patienten von der Zuzahlung befreit werden. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Informationen hierzu erhalten Sie auch unter: www.heilmittelrichtlinien.de

Damit ein Logopäde bzw. ein Ergotherapeut tätig werden kann, benötigen sie eine Überweisung bzw. eine Verordnung eines behandelnden Arztes. Das kann je nach Erkrankung oder Beeinträchtigung ein

  • Hals-Nasen-Ohrenarzt
  • Kieferorthopädie
  • Kinderarzt
  • Neurologe
  • Zahnarzt
  • Allgemeinmediziner/Hausarzt  sein

Eine Verordnung verliert 28 Tage nach der Ausstellung ihre Gültigkeit , so dass Sie bitte rechtzeitig den Arzt aufsuchen, um eine Verordnung zu erhalten. Danach vereinbaren wir unmittelbar einen Termin. Natürlich stehen wir ihnen auch gerne (nach Vereinbarung) für Hausbesuche zur Verfügung. Ist auf der Überweisung „Hausbesuch“ angekreuzt kommen wir generell zu jedem Termin  zu Ihnen.

Die Therapie findet meist einmal in der Woche statt. Ihr Arzt hat aber auch die Möglichkeit einen höheren Behandlungsintervall zu verschreiben. Dies geschieht je nach Störungsbild und Schwere der Beeinträchtigung. In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten. Auf einer Verordnung werden zunächst meist 10 Therapieeinheiten aufgeschrieben

Bei einem Ersttermin  wird ein sog. Anamnesegespräch geführt, in dem zum Beispiel besprochen wird, seit wann die sprachlichen Auffälligkeiten auffällig wurden, wie z. B. die allgemeine (Sprach-) Entwicklung des Kindes verlaufen ist oder welche sonstigen Beeinträchtigungen vorliegen. Sie haben Zeit, Ihre Beobachtungen zu äußern. Gemeinsam besprechen wir dann den Schwerpunkt des Förderbedarfs und den Ablauf des Therapiegeschehens.

Gerade bei Kindern ist es wichtig, dass sie sich zunächst an die neue Umgebungssituation gewöhnen, die Therapeutin kennen lernen und sich erst einmal zu “beschnuppern”.  Auch bei erwachsenen Patienten stehen die Krankheitsgeschichte und die individuellen Bedürfnisse sowie ein intensives Erstgespräch im Mittelpunkt. Nach einer Bestandserfassung mit anschließender Auswertung erfolgt die Erstellung eines persönlich zugeschnittenen Behandlungsplans.