Gesetzlich Versicherte Patienten
Gesetzlich Versicherte Patienten vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Zuzahlung befreit.
Das Gleiche gilt für Patienten, die von ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbfereiung ausgestellt bekommen haben.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres entsteht eine Zuzahlung von 10€ für jede Verordnung und 10% der gesamten Rezeptkosten.
Die Rechnung bezahlen Sie bar in der Praxis oder per Rechnung/Überweisung.
Mit privatversicherten Patienten vereinbaren wir ein Behandlungshonorar, welches Sie als Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können.
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